Anforderung Aufnahmen


Ihre Röntgenbilder auf CD zur eigenen Verwendung oder Weitergabe an andere Ärzte.

In vielen Fällen benötigen Patienten die von ihnen angefertigten Röntgenbilder. Um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden sollten Patienten vorhandene Röntgenbilder zur Weiterbehandlung bei anderen Ärzten oder im Krankenhaus zur Hand haben. Von Gesetz wegen her gehören Röntgenaufnahmen nicht dem Patienten sondern dem Arzt, der diese angefertigt hat (§ 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung (RöV)).

 

Gerne sind wir bereit Ihnen Ihre Bilder als Kopie ohne Qualitätsverlust in digitaler Form auf einer CD zu Verfügung zu stellen. Wir kommen damit unserer Verpflichtung nach § 28 Absatz 8 RöV nach.

 

Da alle medizinischen Informationen in unserer Praxis digital gespeichert werden, müssen wir diese Kopien auf CD brennen. Diese Leistung wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse honoriert, so dass wir gezwungen sind den Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.